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Benützer der Räume im Vereinshaus "Unterwirt" sind die Vereine und Körperschaften von Schenna, die von der Gemeindeverwaltung eine Entsprechende Genehmigung einholen und die nachfolgend beschriebenen Bedingungen eingehen, sowie alle diesbezüglichen Vorschriften einhalten. Die Gemeindeverwaltung kann auch auswärtige Antragsteller zur Benützung der Räume zulassen.
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